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Kanzlei Bahnweg

Fachanwältin für Steuerrecht Beate Bahnweg

Anwalt Erbrechtsfragen

Erbrecht

Die Vermögensnachfolge unterliegt komplexen gesetzlichen Bestimmungen, ob im Erbfall oder zu Lebzeiten. Dabei entscheidet eine fachmännische Vorbereitung darüber, ob Ihr Vermögen kosten- und steuereffizient auf die nächste Generation übergeht und ob oftmals langwierige und schwerwiegende Streitigkeiten unter den Beteiligten vermieden werden.

Nicht anders verhält es sich mit der Abwicklung und Auseinandersetzung von Nachlässen unter den Miterben sowie bei der Erfüllung und der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen. Hier stoßen die Erben ohne fachlich kompetente Beratung und Vertretung schnell an ihre Grenzen. Nicht selten enden solche Streitigkeiten unnötigerweise vor Gericht und gipfeln in familiären Zerwürfnissen. Viele Streitigkeiten sind mit umfassenden Fachwissen und Verhandlungsgeschick abzuwenden.

Die Kanzlei Bahnweg verfügt über die notwendige profunde Erfahrung und Expertise für eine gelungene Nachfolgegestaltung und die erfolgreiche Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche jeglicher Art.

Zu den Tätigkeitsfelder der Kanzlei Bahnweg auf dem Gebiet des Erbrechts gehören bspw.:

  • Gestaltung steueroptimierter Testamente und Erbverträge
  • Gestaltung von Schenkungsverträge und Übergabeverträge
  • Vermögensvorsorge und Vermögensschutz
  • Nachlassplanung
  • Vertretung in Erbstreitigkeiten, Erbscheinsverfahren und sonstigen Nachlassverfahren
  • Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnisansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Testamentsanfechtung
  • Abklärung des steuerlichen Status des Erblassers inklusive ausstehender Steuererklärungen
  • Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen

© Beate Bahnweg 2019

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